Bewusstes Bewahren

Wie ein kleines Gesetz den Weg für große Nachhaltigkeit ebnet

Wer klein wohnt, lebt bewusst. Nachhaltigkeit und Minimalismus sind bedeutsame Werte und jede Ressource zählt. Das heißt: Besitztümer werden wohlüberlegt ausgewählt, damit sie sich optimal in den Raum einfügen und verlässlich funktionieren. Geht etwas kaputt, ist Wegschmeißen und neu kaufen nicht die erste Option. Es wird repariert!

Genau dabei unterstützt uns ab Ende Juli das „Recht auf Reparatur“. Hersteller müssen Haushaltsgeräte, Smartphones oder E-Bikes künftig so konstruieren, dass man sie problemlos reparieren kann – mit Ersatzteillieferung zu fairen Preisen (sieben Jahre bei Handys, zehn bei Großgeräten2) und ohne Softwaresperren.1 Ab 2027 werden auch fest verbaute Akkus verbannt.1 Wer flickt statt austauscht, bekommt als Bonus 12 Monate Extra-Gewährleistung.2

Das neue Gesetz spiegelt den Grundgedanken Kleinen Wohnens wunderbar wider. Unsere wohlüberlegte Produktauswahl hat lange Bestand und das Teilen von Geräten lohnt sich. Stauraum wird eingespart, die Ökobilanz verbessert und das Budget geschont. Qualität über Quantität, Zukunftsfähigkeit statt Wegwerfwahn – das ist gelebte Nachhaltigkeit.

Welche Geräte fallen unter das neue Recht auf Reparatur?
Dies umfasst Waschmaschinen, Trockner, Waschtrockner, Haushaltsgeschirrspüler, Kühlgeräte, Schweißgeräte, Staubsauger, Server, Datenspeicherprodukte, Mobiltelefone, Drucker, Tablets, Computer ohne Tastatur, schnurlose Telefone, E-Roller und E-Bikes.2


Quellenangaben:

1 br.de: Recht auf Reparatur: Was jetzt für Elektrogeräte gilt:  https://www.br.de/nachrichten/wissen/recht-auf-reparatur-was-jetzt-fuer-elektrogeraete-gilt,VOy9B1b(abgerufen am 14.07.2026)

2 spiegel.de: Für diese 16 Elektrogeräte gilt bald ein Recht auf Reparatur:   https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/fuer-diese-elektrogeraete-gilt-bald-ein-recht-auf-reparatur-a-77bbbd4c-6905-4b06-a206-19be6890d988(abgerufen am 14.07.2026)